Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen werden um rund 25 Prozent angehoben.
Als Teil des Gesetzes zur Änderung des Deutschen Wetterdienst Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gelten die höheren Schwellen ab dem 17. April 2024. Die neuen Werte zur Definition der Unternehmensgrößen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden ab Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, angewendet. Die Unternehmen können die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, nutzen. Diese Option kann jedoch nur insgesamt in Anspruch genommen werden, d. h. sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden.
Die geänderten Größenmerkmale für Kleinstgenossenschaften sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein frühestens am 31.12.2024 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.
Die neuen Schwellenwerte:
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Bilanzsumme in EUR | Umsatzerlöse in EUR | Arbeitnehmer |
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Kleinstkapitalgesellschaften | 450.000 | 900.000 | 10 |
Kleine Kapitalgesellschaften | 7.500.000 | 15.000.000 | 50 |
Mittelgroße Kapitalgesellschaften | 25.000.000 | 50000.000 | 250 |