Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, setzen immer mehr Unternehmen auch auf Fachkräfte aus dem Ausland. Während EU-Bürger freien Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, sind die Regelungen bei der Einstellung von Personen aus Drittstaaten strenger.
Mit dem novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit November 2023 sukzessive in Kraft tritt, soll die Einwanderung nach Deutschland für Fachkräfte erleichtert und weitere Optionen auch ohne formales Anerkennungsverfahren möglich sein. Auch die betriebliche Integration von Geflüchteten kann für ein Unternehmen interessant sein.
Individuelle Beratungstermine nach Vereinbarung
Erörtern Sie mit den Experten der Welcome Center der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern Ihre individuellen Fragen und erhalten Sie wichtige Tipps. In Einzelberatungsgesprächen erhalten Sie am 5. Juni 2024 Informationen zu folgenden Themen:
• Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
• Arbeits- und Ausbildungsmarktzugang
• Fachkräftegewinnung aus dem Ausland
• Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
• Sprachkurse
• Unterstützung bei der betrieblichen Integration
• Verweisberatung zur Unterstützung bei der gesellschaftlichen Integration
Die individuelle Terminbuchung ist über diesen Link möglich.
Ausbildung
Larson Arend
Tel.: 0651 9777-362
Fax: 0651 9777-305
arend@trier.ihk.de